Stockkörper und Schülerstockkörper
Es werden zwei Stockkörperkonstruktionen unterschieden (Regel 304)
- Stockkörper mit Zwischenplatte
Diese Konstruktion besteht aus einem Stahlring einer in den Stahlring eingepressten Zwischenplatte und einer mit der Zwischenplatte und dem Stahlring fest verbundenen Haube, deren Werkstoffe und die Verarbeitungskriterien für die Hersteller von der IFI vorgegeben sind.
- Stockkörper mit Stahlstegen 1 (anstatt Zwischenplatte) die mit starker Vorspannung in den Stahlring eingebracht sind und einer Haube.
Die drei Teile → Stahlring, Zwischenplatte und Haube müssen fest (kraftschlüssig) miteinander verbunden sein. Nur dann sind die vorgeschriebenen Eigenschaften erfüllt.
Auf der Zwischenplatte befindet sich eine Dämpfungseinlage aus Gummi oder Kunststoff. Auf dieser ist die Registriernummer der Zwischenplatte angebracht (gilt ab Herstellungsjahr 2001). Jeder gültige Stockkörper ist mit der IFI-Registriernummer und dem IFI-Prüf-und Zulassungszeichen versehen. Massen (Gewichte) und Typen siehe Regel 301, Abmessungen und Bezeichnungen siehe Abb. 7.
Typen und Massen (Gewichte)
Die Stockkörper werden nach Gewichtsklassen (Typen) unterschieden. Das Gewicht der einzelnen Stockkörpertypen muss innerhalb folgender Grenzen liegen müssen:
Type E (elementar) * | 2,73 kg – 2,78 kg |
Type P (parvus) | 3,50 kg – 3,53 kg |
Type L (leicht) | 3,70 kg – 3,73 kg |
Type M (mittel) | 3,80 kg – 3,83 kg |
*) Der Schülerstockkörper Type E darf nur in Schülerwettbewerben gespielt werden.
Für den Bereich des Bayerischen Eissport-Verbandes gelten aber Ausnahmeregelungen.
Bestandteile des Stockkörpers
Stahlring: Der Ring des Stockes besteht aus Stahl oder Edelstahl. Dabei sind die von der IFI festgelegten Härtegrade des Materials (Brinell-Härte) und die Ringgeometrie zwingend einzuhalten. Der Ring darf eine Beschichtung aus Chrom oder Schwarzchrom haben.
Haube: Die Haube des Stockkörpers ist das Bauteil das dem Stock im wesentlichen sein Aussehen verleiht. Die Haube darf nur aus von der IFI zugelassenen Werkstoffen (Polyamid PA12) gefertigt werden. Die von der IFI vorgegebenen Abmessungen und laufende vorgenommene (computerunterstützte) Optimierungen lassen der individuellen Formgebung inzwischen nur noch wenig Spielraum.
Zwischenplatte ZP88: Die Zwischenplatte besteht aus von der IFI zugelassenen Werkstoffen (Faser-Kunststoff-Verbund). Auf der Zwischenplatte befindet sich eine Dämpfungseinlage aus Gummi oder Kunststoff. Zwischenplatten unterliegen einem eigenen Zulassungs- und Registrierungsverfahren.
Im Text erwähnte Regeln und Abbildungen, hier im offiziellen Regelbuch.